von Georg
Am 22.12. hat das Bundesministerium für Gesundheit die «Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz» - wie das Dokument offiziell heißt – im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Gegenüber dem Entwurf, der den Verbänden, Ländern und anderen seit Herbst 2017 vorlag, hat es kaum Änderungen gegeben. Zwei Details seien hier genannt:
Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft.
Die HP-Prüfungen am 21. März 2018 sind davon aber noch nicht betroffen. Überhaupt bleibt abzuwarten, wie rasch die neuen Leitlinien umgesetzt werden. Nach wie vor sind ja die einzelnen Bundesländer für die Prüfungen verantwortlich. In wie weit sich also ab Herbst 2018 bei „unseren“ Gesundheitsämtern die Prüfungen ändern werden, ist jetzt noch nicht abzusehen.
Als Mitgliedschule es Werteverbundes unabhängiger Heilpraktikerschulen e.V. sind wir aktiv an den Entwicklungen beteiligt und haben unsere StudentInnen im Laufe des Jahres 2017 ständig über die Entwicklungen berichtet. Bei uns gibt es also keine unangenehmen Überraschungen - Sie sind immer bestens auf alles vorbereitet.