Beste Aussichten für den Heilpraktiker-Beruf!

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat zu Pfingsten sein langerwartetes Rechtsgutachten veröffentlicht. Der Gutachter Prof. Dr. Stock bescheinigt darin den Heilpraktiker*innen: „... Derzeit liegen aus Sicht des Gutachters ... nicht einmal Indizien für nachweisbare ... schwere Gefahren vor...“ Im Gegenteil: „... Die bisherige Faktenlage legt die Annahme nahe, dass sich Heilpraktiker*innen an die beschriebenen Standards, insbesondere der Selbstbeschränkung, halten.“

Wie in den beiden anderen Rechtsgutachten (von Prof. Sodan und von Dr. Sasse) auch schon festgestellt, besteht für eine „Abschaffung“ des Heilpraktikerberufs kein verfassungsrechtlich legitimer Grund, sondern: „[es]... müsste sich der Gesetzgeber ... fragen lassen, ob dies nicht 70 Jahre, in denen er den Berufsstand fortbestehen ließ, willkürlich wäre.“ Prof. Stock spricht sich in seinem Gutachten sehr deutlich für den Erhalt aus, allerdings auch für eine Reform des Heilpraktikerrechts.

Das aber liegt ganz auf der Linie des Fachverbandes der HP-Schulen!

Der FDHPS e.V. hat sich schon im März 2020 für eine positiv formulierte Kompetenz-Lösung ausgesprochen und konkrete Vorschläge in die organisierte Heilpraktikerschaft hinein getragen. Die Verbände, Fachgesellschaften und Bildungsanbieter ziehen an einem Strang und werden dem Gesundheitsministerium gemeinsam erarbeitete Eckpunkte vorlegen.

Als Mitgliedsschule im FDHPS waren und sind wir an diesen Entwicklungen beteiligt und freuen uns auf viele Verbesserungen, die nun in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten sind.

Herzlich, Georg

Quellen:
Rechtgutachten des BMG
Rechtsgutachten Dr. Sasse
Rechtsgutachten Prof. Sodan
Blog des FDHPS e.V. mit Beschreibung aller Entwicklungen und Hintergrundinformationen
Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen

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