Ein neues Jahr...

von

Ein paar Worte zu unserem Bildungsangebot

Gewünschte Veränderungen angehen? Einen Einstieg in einen anderen Beruf endlich ausprobieren? Heilpraktiker*in für Psychotherapie? Allgemein-Heilpraktiker*in? Lerncoach? Schon seit längerer Zeit am Überlegen?

Es gibt keinen guten oder nicht so guten Zeitpunkt für den Beginn, wenn man sich innerlich relativ sicher ist :)

Wir kommen Ihnen entgegen mit unserem strukturierten Bildungsangebot: Sie können mit Einzelkursen beginnen – keine langfristigen Verpflichtungen, sondern Schritt für Schritt. Und mit jedem Kurs erweitern Sie Ihre Kompetenzen und die relative Sicherheit kann zur Gewissheit werden...

Auch mit ganzen Kursreihen machen Sie einen überschaubaren Schritt, wenn auch einen größeren. Und Ausbildungsverträge: Sie sind fair, mit angemessenen Kündigungs- und Ratenbedingungen. Außerdem: Selbstverständlich rechnen wir Ihre dafür vorher erbrachten Bildungsleistungen an.

Sie können jederzeit wechseln vom Kurs- zum Ausbildungssystem oder auch zurück, dank unserer seit 2008 erprobten modularen Kursstruktur. Und so wachsen Ihre Ideen, Ihre Kompetenzen und Ihr Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten, ganz in Ihrem Pace gemäß Ihren zeitlichen Ressourcen.

Und wer weiß schon, was 2023 alles bringen wird? Oder 2024? Oder 2025? Aber Allem kann gut begegnet werden mit einem Bildungsangebot, dass sich an Ihre individuellen Gegebenheiten anpasst.

Lassen Sie sich beraten oder schnuppern Sie einmal in den Unterricht.
Wie gesagt, wir freuen uns auf Sie!
Herzliche Grüße
Georg

 

Baden auf der hinteren Insel...

von

Unsere Studierenden genießen in der Mittagspause den See, zum Zugang sind es von der Schultür nur 50 Meter. Und seit der letztjährigen Gartenschau gibt es um das Schulgebäude herum wunderbare Parkanlagen, mit Wiesen und Sitzgelegenheiten, Aussicht auf den See, auf das Appenzeller Land, nach Bregenz. Und die Sonnenuntergänge am Abend, z.B. bei einem Sundowner am Kiosk, sind legendär. Klar, dass man gern zu uns kommt :)

...aber nicht nur deswegen, das versteht sich von selbst. Weitere gute Gründe sind: Das ausgewählte Kurs- und Ausbildungsprogramm, die Freude der Dozent*innen, die bewährt frische Didaktik und nun auch noch die Erfahrung von zwei Jahren mit Online- und Hybrid-Unterricht.

Besuchen Sie uns einmal, und wenn es nur zum Flanieren und baden ist. Vielleicht verwirklichen Sie sich ja aber auch einen lang gehegten Traum – zum Beispiel der Einstieg in eine neue Berufswelt.

Der Wahlausgang und die Heilpraktiker*innen

von

Mit der Stimmabgabe haben wir eine unserer Möglichkeiten der Einflussnahme genutzt. In Bezug auf die Koalitionsbildung ist unser Einfluss so groß, wie auf die Großwetterlage.

Wir sind also gespannt, wer die/der nächste Bundesminister*in für Gesundheit wird. Das wird wiederum Einfluss darauf haben, ob die Heilpraktiker*innen es in der kommenden Legislaturperiode leichter oder schwerer haben werden. Aber so viel lässt sich schon jetzt sagen: Die meisten HP-Organisationen sind gut vorbereitet auf die Diskussion über das Heilpraktikergesetz, die möglicherweise schon im nächsten Jahr fortgesetzt wird. Und sie werden ganz sicher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen. Mehr dazu im Blog des Fachverbandes deutsche Heilpraktikerschule e.V.

Heilpraktiker*innen - wie wird es weitergehen?

von

Die Wahlen stehen vor der Tür und damit ein neuer Koalitionsvertrag, eine neue Regierung und ein/e neue/r Bundesminister*in für Gesundheit.

Wir gehen davon aus, dass diesmal die Heilpraktiker*innen nicht im Koalitionsvertrag auftauchen werden. Warum? Weil sie in keinem Wahlprogramm erwähnt wurden und weil andere Themen der Gesundheitspolitik viel wichtiger sind. Und warum ist das gut? Weil so der durch das BMG begonnene Diskussionsprozess weiterhin ergebnisoffen geführt werden kann.

Mehr Informationen auf der Website des Fachverbandes deutsche Heilpraktikerschulen e.V. (wir sind da natürlich Mitglied :)

Beste Aussichten für den Heilpraktiker-Beruf!

von

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zu Pfingsten sein langerwartetes Rechtsgutachten veröffentlicht. Der Gutachter Prof. Dr. Stock bescheinigt darin den Heilpraktiker*innen: „... Derzeit liegen aus Sicht des Gutachters ... nicht einmal Indizien für nachweisbare ... schwere Gefahren vor...“ Im Gegenteil: „... Die bisherige Faktenlage legt die Annahme nahe, dass sich Heilpraktiker*innen an die beschriebenen Standards, insbesondere der Selbstbeschränkung, halten.“

Wie in den beiden anderen Rechtsgutachten (von Prof. Sodan und von Dr. Sasse) auch schon festgestellt, besteht für eine „Abschaffung“ des Heilpraktikerberufs kein verfassungsrechtlich legitimer Grund, sondern: „[es]... müsste sich der Gesetzgeber ... fragen lassen, ob dies nicht 70 Jahre, in denen er den Berufsstand fortbestehen ließ, willkürlich wäre.“ Prof. Stock spricht sich in seinem Gutachten sehr deutlich für den Erhalt aus, allerdings auch für eine Reform des Heilpraktikerrechts.

Das aber liegt ganz auf der Linie des Fachverbandes der HP-Schulen!

Der FDHPS e.V. hat sich schon im März 2020 für eine positiv formulierte Kompetenz-Lösung ausgesprochen und konkrete Vorschläge in die organisierte Heilpraktikerschaft hinein getragen. Die Verbände, Fachgesellschaften und Bildungsanbieter ziehen an einem Strang und werden dem Gesundheitsministerium gemeinsam erarbeitete Eckpunkte vorlegen.

Als Mitgliedsschule im FDHPS waren und sind wir an diesen Entwicklungen beteiligt und freuen uns auf viele Verbesserungen, die nun in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten sind.

Herzlich, Georg

Quellen:
Rechtgutachten des BMG
Rechtsgutachten Dr. Sasse
Rechtsgutachten Prof. Sodan
Blog des FDHPS e.V. mit Beschreibung aller Entwicklungen und Hintergrundinformationen
Zukunftsperspektiven für die Ausbildung der Heilpraktiker*innen

Ist die Politik langsam?

von

Vor nicht einmal zwei Jahren schrieben sie sich in den Koalitionsvertrag: „Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.“ Nun am 31. Oktober schreibt das Bundesministerium für Gesundheit ein Rechtsgutachten zum Heilpraktiker-Recht aus. Das wird zwar erst am 18. Juni 2020 veröffentlicht, aber das Thema wird uns die ganzen nächsten Monate beschäftigen. Gut, dass wir mit unserer Schule Mitglied im Fachverband deutsche HP-Schulen e.V. sind. Dieser Verband vertritt bei Politik und Verwaltung die Interessen der StudentInnen und Schulen. Wer mehr wissen möchte: Alles nachzulesen auf der Website des FDHPS – oder einfach bei uns nachfragen.

Der Heilpraktiker-Beruf ist attraktiv wie eh und je!

von

Nun haben wir es auch dem Munde des Bundesgesundheitsministers gehört. Am 3. April antwortete Jens Spahn auf eine Anfrage im Bundestag:

„ ...Wir wissen, dass die heutige Regelung bezüglich der Heilpraktiker nicht unumstritten ist. Das zeigt ja ihre Frage, das zeigen auch verschiedene Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz. Gleichwohl gibt es eine hohe Akzeptanz in verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Aus heutiger Sicht sehen wir keinen weiteren Regelungsbedarf als den, den wir morgen in erster Lesung vorschlagen.“

Link zur Quelle

Das deckt sich völlig mit den Aussagen, die der Fachverband deutsche Heilpraktikerschulen e.V. (wir sind Mitglied) direkt vom Bundesministerium für Gesundheit erhalten hat. Mit den neuen Leitlinien zur Überprüfung der HP-AnwärterInnen, die seit 22. März 2018 in Kraft getreten sind, ist eine vereinheitlichte Praxis der Überprüfung möglich und die im HP-Gesetz vorgesehenen Anforderungen an die Patienten-Sicherheit im hohem Maße gewährleistet.

Nun steht der Heilpraktiker - Beruf schon wieder auf der politischen Agenda!

von

Noch bevor die neuen Leitlinien zur Überprüfung umgesetzt wurden, hat die 91. Konferenz der Gesundheitsminister der Länder (GMK) am 21. Juni beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um eine Reform des HP-Gesetzes zu überprüfen. Solche Arbeitsgruppen sind zwar keine Gremien, in denen Entscheidungen gefällt werden – aber sie leisten einen wichtigen Input für den Gesetzgeber in Berlin.

Kaum war also ein bisschen Ruhe eingekehrt, geht die Arbeit wieder los: Als Präsident des HP-Schulenverbandes verbringe ich derzeit Teile meiner Sommerferien damit, die Arbeit der HP-Schulen dazu zu koordinieren.

Die gute Nachricht: Für die derzeitigen StudentInnen bleibt alles beim jetzigen Stand. Für Menschen, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde anstreben: Wann denn, wenn nicht jetzt eine Ausbildung starten? Sprechen Sie mich gern ab Mitte August wieder persönlich darauf an.

Und wenn Sie sich zwischenzeitig umfassend über den Stand der Dinge informieren wollen, schauen Sie immer wieder mal auf den Blog des Fachverbandes deutsche Heilpraktikerschulen e.V.

Ich wünsche Ihnen trotz solcher Nachrichten einen angenehmen Sommer.
Sonnige Grüße vom Bodensee
Ihr Georg Weitzsch

Nun ist sie da, die große Koalition

von

Nun ist sie da, die große Koalition. Wer geglaubt hat, jetzt bleibt alles beim Alten, hat sich getäuscht – zumindest was unseren Heilpraktiker-Beruf angeht. Nachzulesen im Koalitionsvertag auf Seite 100, Zeile 4700 – 4701. Dort steht: „Im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit wollen wir das Spektrum der heilpraktischen Behandlung überprüfen.“

Wer die Diskussionen der letzten Jahre – und ich meine nicht die Medienschelte, sondern die politische Ebene – aufmerksam wahrgenommen hat, weiß, was alles hinter diesem Satz steht: Am Ende könnte eine deutliche Einschränkung unserer beruflichen Tätigkeit stehen.

In der Zeile 4689-4690 liest man: „Wir werden die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu ordnen und stärken.“ Wer meint, das Heilpraktiker-Gesetz sei davon nicht betroffen, muss sich den deutschen Gesetzes-Kanon dazu genau anschauen. Die von verschiedenen Berufsgruppen, z.B. Physio- und Ergotherapeuten anvisierte erweiterte Heilbefugnis lässt sich ohne Änderungen im HP-Gesetz nicht verwirklichen. Die Diskussionen hierzu gibt es schon seit Jahren! In den folgenden vier Jahren wird es nun ernst.

Positiv zu verzeichnen ist: „Stärken unseres Gesundheitswesens sind die Freiberuflichkeit der Heilberufe, freie Arzt- und Krankenhauswahl, die Therapiefreiheit und gut qualifizierte Gesundheitsberufe.“ (Zeile 4664-4666) Hier können Interessengruppen der Heilpraktiker ansetzen.

Die in Zeile 4521-4527 benannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat große Aufgaben vor sich, so dass wir uns eventuell nicht betroffen fühlen könnten. Aber auch hier greift der Wille zur Gestaltung sehr weit: So wird hier als Punkt auch die Kooperation der Gesundheitsberufe aufgezählt, was uns wiederum betrifft.

Wir werden in naher Zukunft daran arbeiten müssen, die schon vorhandenen Vorschläge des Werteverbundes unabhängiger Heilpraktikerschulen (WuHPS e.V.) zu ergänzen und noch breiter zu besprechen. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass vor allem ein Meinungskonsens zur Mitsprache führt. Daran werden wir im Schulenverbund weiter arbeiten und weiterhin mit Heilpraktiker-Verbänden zusammenarbeiten.

Meine persönliche Meinung aus der Arbeit im WuHPS e.V. der letzten Jahre dazu: Kooperation ist erfreulich und es besteht die Chance, unseren Beruf in eine gute Richtung weiter zu entwickeln. In diesem Sinne...

Herzlich
Georg

PS: Natürlich sind wir ca. 25.000 HeilpraktikerInnen und die geschätzten 200 HP-Schulen nur eine Randerscheinung in der großen Politik. Aber wir stehen auf der Agenda.

Und hier zum Nachlesen...

Neue Leitlinien zur Überprüfung der HP-AnwärterInnen

von

Am 22.12. hat das Bundesministerium für Gesundheit die «Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz» - wie das Dokument offiziell heißt – im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gegenüber dem Entwurf, der den Verbänden, Ländern und anderen seit Herbst 2017 vorlag, hat es kaum Änderungen gegeben. Zwei Details seien hier genannt:

  • Im Punkt 2.3 „Bewertung der Überprüfungsleistungen und Bestehen“ heißt es nur noch, dass beim Nicht-Bestehen angenommen wird, dass von der AnwärterIn eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der PatientInnen ausgeht. Im Entwurf dagegen war noch beschrieben, dass beim Bestehen festgestellt wird, dass keine Gefahr besteht. Der Begriff „Feststellen“ wurde auch an anderen Stellen herausgestrichen. Das war bei der Anhörung dem Vertreter des deutschen Städtetages wichtig, um eine eventuelle Haftung der Amtsärzte auszuschließen.
  • Außerdem sind im mündlich-praktischen Teil der Überprüfung die praktischen Aufgaben nicht mehr als Option, sondern als ein Soll formuliert. Dazu wurde an anderer Stelle auch der Begriff „Demonstration von Fertigkeiten“ aufgenommen.

Die Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft.

Die HP-Prüfungen am 21. März 2018 sind davon aber noch nicht betroffen. Überhaupt bleibt abzuwarten, wie rasch die neuen Leitlinien umgesetzt werden. Nach wie vor sind ja die einzelnen Bundesländer für die Prüfungen verantwortlich. In wie weit sich also ab Herbst 2018 bei „unseren“ Gesundheitsämtern die Prüfungen ändern werden, ist jetzt noch nicht abzusehen.

Als Mitgliedschule es Werteverbundes unabhängiger Heilpraktikerschulen e.V. sind wir aktiv an den Entwicklungen beteiligt und haben unsere StudentInnen im Laufe des Jahres 2017 ständig über die Entwicklungen berichtet. Bei uns gibt es also keine unangenehmen Überraschungen - Sie sind immer bestens auf alles vorbereitet.

Heute Abend trudeln die Erfolgsmeldungen herein

von

Unsere HP-AbsolventInnen haben die schriftliche Überprüfung bestanden und damit die erste Etappe auf dem Weg zur Heilpraktiker-Erlaubnis genommen.

Auch der Werteverbund unabhängiger Heilpraktikerschulen e.V. hat eine Hürde genommen: Wir wurden vom Bundesministerium für Gesundheit zur Anhörung eingeladen, um zum Entwurf des BMG der neuen Leitlinien für der zukünftigen HP-Überprüfungen Stellung zu nehmen.

Solide und seriöse Arbeit zahlt sich eben aus.

Wir gratulieren unseren StudentInnen und dem Werteverbund!

Ein Memorandum am Ende des Sommerloches

von

Manche haben sich wahrscheinlich, aus dem Urlaub zurückkommend, über die Mail-Flut gewundert, die aufgrund des Münsteraner Memoradums in die E-Postfächer geschwappt ist. Aber mal ehrlich - da ist nichts, was man nicht vorher schon gehört hat: Einige Personen sagen einschlägig bekannte Sätze - Meinungen, die durch die FDP und teilweise von den Grünen auch schon vor Monaten und Jahren vorgetragen wurden. Spätestens seit 2012 konnte man wissen, wohin die Reise gehen soll. Und das, was seit Mitte 2016 geschieht, ist ja erst der Einstieg. Ich fasse hier das Bisherige kurz zusammen:

  • Die Länder geben die Verantwortung  in Bundeshand (Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern),
  • die Medien veröffentlichen Aufreger und
  • die Verbände der Heilberufe (z.B. Physio- und ErgotherapeutInnen) ernten die ersten Früchte ihrer langjährigen Arbeit.

Die Interessengemeinschaft HP-Ausbildung (IG-HPA) sieht die Änderung des HP-Gesetzes als Chance, die Prüfungen zu vereinheitlichen und die Qualität weiterhin zu steigern. Wer mehr über die Arbeit der IG-HPA erfahren will, schaue mal auf die Website vom Werteverbund unabhängiger Heilpraktikerschulen e.V.

Blick in die Schweiz: KomplementärTherapie

von

Die Kinesiologie ist im März 2017 in die Prüfungsordnung für den eidgenössischen Abschluss aufgenommen worden. Inzwischen kann man die höhere Fachprüfung in 16 verschiedenen Methoden ablegen. Der Beruf heißt: KomplementärTherapeutIn. Auch die HeilpraktikerInnen haben inzwischen einen eidgenössischen Abschluss - vorbildlich. Demnächst erscheint in der Zeitschrift WIR des HP-Verbandes Freie Heilpraktiker e.V. ein Artikel dazu. Empfehlenswert, sehr informativ.

Was uns in 2017 beschäftigen wird...

von

Seit Anfang des Jahres beschäftigt uns, neben den üblichen Tätigkeiten, die Änderung des Heilpraktiker-Gesetzes vom Dezember letzten Jahres. Als Mitgliedsschule des Werteverbundes unabhängiger Heilprakikterschulen (WuHPS) engagieren wir uns natürlich voll und ganz. Der WuHPS e.V. sorgt dafür, dass die Interessen der StudentInnen und Schulen bei der Entwicklung der neuen Richtlinien Gehör findet.